In größeren Unternehmen und Unternehmensgruppen treten häufig datenschutzrechtliche Spezialfragen auf, die der betriebliche DSB z. B. aus Zeitgründen oder Gründen der prüferischen Unabhängigkeit nicht beantworten soll. In solchen Fällen werden bei Produktentwicklungen oder Projekten neben Gutachten viele spezielle Rechtslösungen beauftragt.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, rechtliche Vorgaben effizient umzusetzen und den existentiell wichtigen Schutz von Unternehmenswerten konsequent aufrecht zu erhalten. Viele Kunden der IM&D Kanzlei Weller sind solche risikobewussten KUM. Als Syndikusanwalt und Datenschutzbeauftragter verschiedener Lösungsanbieter der Sparkassen-Finanzgruppe kennt Herr Rechsanwalt Jochen Weller aber auch die tägliche Compliance-Praxis großer Konzerne und die Spezifika der Finanzbranche. Zu den Kunden von Herrn Weller zählen außerdem Ärzte, Psychotherapeuten, Entwickler der IT-Branche und Vereine.
Viele Vereine sind ihrerseits in größere Vereinsstrukturen eingebunden, die sich z. B. in Regionalverbände und Dachverbände gliedern. Hier werden oftmals datenschutzrechtliche Lösungen für alle angebundenen örtlichen Vereine gesucht. Das reicht von der Erstellung rechtssicherer Formulare, über das Anbieten von Arbeitshilfen, bis zur Ausarbeitung von Handreichungen wie beispielsweise der DHPV-Handreichung zur DSGVO
Lassen Sie sich bei Fragen des Datenschutzes professionell beraten. Etablieren Sie ein Datenschutz-Management im Sinne der DSGVO. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter. Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Beschäftigten und Ihre Kunden. Die Kanzlei IM&D Weller hilft Ihnen hierbei.
Die Frage, wie ein Hospiz, eine Palliativstation, ein niedergelassener Arzt, ein Physiotherapeut, ein Schmerztherapeut, eine Heilpraktikerin, ein Psychologischer Psychotherapeut, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, ein Apotheker oder ein Kreditinstitut die Anforderungen des Datenschutzrechts umsetzt, sollte stets maßgeschneidert beantwortet werden. Die hier beispielhaft genannten und vergleichbare Branchen berät Herr Rechtsanwalt Weller nunmehr schon seit 2007 mit eigener Kanzlei zu Fragen des Datenschutzes und nicht erst seit 2016, 2017 oder 2018, den Jahren, wo viele Berater das Thema aufgrund der DSGVO plötzlich für sich entdeckt haben.
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen in einer kurzen E-Mail, damit auf dieser Basis das optimale weitere Vorgehen abgestimmt werden kann, wie es Ihrem ganz konkreten Bedarf entspricht.
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Das Datenschutzrecht befindet sich nicht erst seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung in einem fundamentalen Wandel. Schon zuvor war klar, dass es einer Anpassung des Datenschutzrechts an die Digitalisierung und die draus resultierenden wirtschaftlichen Belange bedarf, bei der aber auch der Schutz der Verbraucher neu geregelt werden würde. Demgemäß folgten auf die DSGVO ein neues BDSG, zahlreiche datenschutzrechtliche Änderungen des TMG, des TKG, der Sozialgesetzbücher und anderer bereichsspezifischer Normen, das TTDSG, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt und viele andere Vorschriften wie auch datenschutzrelevante Entscheidungen der Gerichte. Das Datenschutzrecht ist damit eine Spezialmaterie des Rechts.